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Der Ortsbeauftragte

Der Ortsbeauftragte (OB) ist der ehrenamtliche Dienststellenleiter des THW Ortsverbands. Er leitet seinen OV in eigener Verantwortung. Dabei vollzieht er das THW-Helferrechtsgesetz im räumlichen Zuständigkeitsbereich des OV. Der Ortsbeauftragte ist für die Einsatzbereitschaft und den Ausbildungsstand seines OV verantwortlich.

Im Einzelfall ist er Ansprechpartner für die Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträgern auf örtlicher Ebene. Bei überörtlichen oder überregionalen Einsätzen erhält er Einsatzaufträge über die THW Regionalstelle. Er repräsentiert den Ortsverband nach außen.