Die Nachwuchsorganisation des THW hat sich zur Aufgabe gemacht, Jugendliche in spielerischer Form an die Technik des THW heranzuführen und bietet jede Menge interessantes Freizeitprogramm. Mitmachen können Kinder und Jugendliche ab 10 Jahren.
Übrigens: Die Viernheimer THW Jugend hat eine eigene Homepage: www.thwjugend-viernheim.de
Die Aufnahme erfolgt nach einer sechsmonatigen Probezeit. Nach der THW-Basisausbildung I erfolgt die fachbezogene Weiterbildung in einem Technischen Zug oder in einer Fachgruppe.
Ferner stehen ein- bis zweiwöchige Ausbildungslehrgänge an den THW-Bundesschulen in Hoya (bei Bremen) oder in Neuhausen (bei Stuttgart) an.
Bei entsprechender Qualifikation und Ausbildung können Helfer auch an Auslandseinsätzen in der ganzen Welt teilnehmen.
Unter folgenden Bedingungen kann man in das THW aufgenommen werden wer:
- mindestens 18 Jahre alt ist,
- noch nicht 60 Jahre, alt ist
- erforderliche Tauglichkeit erfüllt,
- seinen ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat,
- für den Dienst im THW zur Verfügung steht,
- nicht von einer anderen Katastrophenschutzorganisation unehrenhaft entlassen wurde,
- sich zum demokratischen Rechtsstaat bekennt,
- nicht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber rechtskräftig verurteilt wurde (Ausnahmen bei Bewährungsstrafen),
- nicht nach §13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen wurde,
- Teamgeist und Anpassungsfähigkeit, besitzt
- bereit ist, an verschiedenen Ausbildungsveranstaltungen und Einsätzen teilzunehmen
Was wir bieten:
- Möglichkeit aktiv Hilfe zu leisten
- Auf den Katastrophenschutz bezogene Ausbildung unter anderem in den Bereichen:
Arbeiten mit Leinen, Spanngurten, Drahtseilen, Ketten und Rundschlingen, Umgang mit Leitern, Holzbearbeitung, Metallbearbeitung, Gesteinsbearbeitung, Bewegen von Lasten, Arbeiten im und am Wasser, Ausleuchten von Einsatzstellen, Verhalten im Einsatz, Sprechfunkeinweisung, ..., und vieles mehr! - Möglichkeit der Weiterbildung zu Führungsaufgaben im THW, von der auch privat / beruflich profitiert werden kann
- Im Einsatzfall Weitergewährung des Arbeitsentgeltes entsprechend der rechtlichen Grundlagen
- Interessante Einsatzmöglichkeiten im In- und Ausland
- Als Helferin oder Helfer sind Sie während Ihrer Tätigkeit für das THW im Falle von Einsätzen, Übungen und anderen Ausbildungsveranstaltungen selbstverständlich unfallversichert.
Bei besonders aktiven Helfern besteht die Möglichkeit einer Befreiung vom Wehr- oder Zivildienst!
Für die Freistellung sind noch weitere Vorraussetzungen zu erfüllen:
- Mindestens 18 Jahre
- Höchstens 24 Jahre
- Wohnort in oder um Viernheim
- Noch keine Einberufung zum Wehr- oder Zivildienst
- Hohes persönliches Engagement
- Ständige Erreichbarkeit im beruflichen und privaten Umfeld
- Teilnahme an verschiedenen Ausbildungsveranstaltungen und Einsätzen
- Bereitschaft zur Weiterbildung
- Verpflichtungszeit von 6 Jahren
- Ein freier Helferplatz (Bewerber aus der Jugendgruppe werden bevorzugt behandelt)